In der Regel erhalten Sie am Anfang eines Jahres einen Brief von der Künstlersozialkasse. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, Ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe für das letzte Jahr abzugeben.
Ausnahme: Sie wurden von der Künstlersozialkasse von der Pflicht befreit, jährliche Nullmeldungen abzugeben. In diesem Fall erhalten Sie am Anfang des Jahres keinen Brief von der Künstlersozialkasse. Sobald Sie wieder Zahlungen für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig tätige Personen leisten, müssen Sie von sich aus eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse senden.
Ermitteln Sie bitte die Gesamtsumme der Entgelte und geben Sie diese in vollen Euro-Beträgen an.
Sie können Ihre Meldung online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:
Zu meldendes Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel:
Nicht zum abgabepflichtigen Entgelt gehören:
Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmen und Verwertern auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 21.07.2025