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Kinderreisepass beantragen (Verlängerung)

Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.

Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.

Bei Reisen in die USA ist zu beachten:

  • Kinder benötigen neben dem Kinderreisepass zusätzlich zwingend ein Visum (siehe Reise- und Sicherheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes).
  • Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über das elektronische Reisegenehmigungssystem des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten beantragt werden kann.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).

Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
  • Kinder ab 10 Jahren müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben!
  • Beim Antrag müssen Angaben über die Größe und die Augenfarbe des Kindes gemacht werden!
  • Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung/Verlängerung des Kinderreisepasses zustimmen. Das bedeutet, dass der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche verheirateter Eltern von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist. Bei gemeinsamer Vorsprache der Eltern müssen sich diese durch Personalausweise oder Reisepässe ausweisen können. Die Antragstellung kann auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. In diesem Fall müssen von dem vorsprechenden Elternteil neben dem eigenen Personalausweis/Reisepass ebenfalls der Personalausweis/Reisepass des nicht anwesenden Elternteils und eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden
    Bei Eltern (geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen/verlängern. In diesen Fällen bedarf es einer Zustimmung des anderen Elternteils nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
  • Kinderreisepässe werden für 1 Jahr ausgestellt. Sie können verlängert werden. (Achtung! Abgelaufene Kinderreisepässen können nicht verlängert werden!)
  • Die Gültigkeitsdauer ist längstens auf das Ende des 12. Lebensjahres beschränkt.
  • Neben dem Kinderreisepass oder Reisepasses kann auch (alternativ oder zusätzlich) die Ausstellung eines Personalausweises für ein Kind, das noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat (also auch für Kleinkinder), beantragt werden.

Weitere Hinweise

Auch für Ihre Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, können sie alternativ einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Ab einem gewissen Alter verändert sich das Aussehen der Kinder nicht mehr so stark, so dass ein Personalausweis oder Reisepass sinnvoll sein kann. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig, die jährliche Neuausstellung/Verlängerung entfällt. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.

Gültigkeitsdauer Kinderreisepass:

1 Jahr bzw. längstens bis zum Ende des 12. Lebensjahres

Hinweis:

  • Kinder ab 10 Jahre müssen unterschreiben.
  • Jede Person erhält einen eigenen Pass und werden nicht in den Pass der Eltern eingetragen.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 EUR Erstausstellung
6,00 EUR Verlängerung

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Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mi. 03.01.24 um 08:30

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