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Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren

  • Reisen und Auslandsaufenthalt
  • Ausweise und Dokumente

Sie können für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, wenn es die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

  • Basisinformationen

    Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Kinder in der Regel einen mehrere Jahre gültigen Reisepass.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip auf dem bestimmte Identitätsmerkmale gespeichert werden,
    • kann in jedem Alter ab der Geburt beantragt werden.

    Den Reisepass für Kinder können nur die sorgeberechtigten Personen beantragen.

    • Es reicht aus, wenn eine sorgeberechtigte Person den Antrag stellt. Dann muss von der sorgeberechtigten Person, die nicht mitkommt eine unterschriebene Einverständniserklärung und ein Ausweis im Original oder als Kopie mitgebracht werden.
      • Die Einverständniserklärung finden Sie unter „Formulare“.

    Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind beantragen.

    Zuständigkeiten

    • Sie können den Reisepass im Bürgeramt Bremen in einem der BürgerServiceCenter beantragen.  
    • Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
    • Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls den Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb des Wohnsitzes Ihres Kindes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
    • Wenn Sie im Ausland wohnen oder der Reisepass Ihres Kindes im Ausland abhandengekommen ist, können Sie den Reisepass für Ihr Kind bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. 
    Wenn Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, können Sie diesen weiterverwenden, bis

    • die Gültigkeit ausläuft,
    • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe,
    • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht.

    Hinweis: Den Kinderreisepass erkennen nicht mehr alle Staaten an. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Länder den Kinderreisepass anerkennen. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter "Weitere Informationen".

    Weitere allgemeine Informationen zum Reisepass finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Reisepass beantragen“.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind sorgeberechtigt.
    • Sie und Ihr Kind sind persönlich bei der Beantragung des Reisepasses anwesend.
  • Ablauf

    • Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind/Person unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind zu einem der BürgerServiceCenter kommen.
      • Grundsätzlich müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des Reisepasses zustimmen. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".
    • Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin oder kommen Sie zur offenen Sprechstunde. Beachten Sie dafür bitte die Öffnungszeiten.
    • Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen und im Reisepass gespeichert.
      • Bei Kindern bis 12 Jahren ist dies aber keine Verpflichtung. Wenn keine Fingerabdrücke gespeichert werden sollen, müssen Sie das bei der Beantragung mitteilen.
    • Sie bekommen einen Abholschein, mit dem Sie den Reisepass abholen können.
    • Sie zahlen die Gebühren.
    • Den aktuellen Bearbeitungsstatus des Reisepasses Ihres Kindes können Sie online einsehen.
      • Folgen Sie dazu dem Online-Service "Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten" und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein.. 
        • Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Abholscheins.
    • Wenn das Kind den Reisepass selbst abholen soll, müssen die Erziehungsberechtigten schon bei der Beantragung ihre Zustimmung darüber abgeben.
    • Sobald der Reisepass abholbereit ist, holen Sie ihn bei der Stelle ab, bei der Sie ihn beantragt haben.
      • Alle Informationen zur Abholung des Reisepasses finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Personalausweis/Reisepass/eID-Karte abholen".
    • Für Kinder ist kein Direktversand an Ihre Wohnadresse möglich.

    Weitere Hinweise

    • Deutsche Staatsangehörige brauchen für die visumsfreie Einreise in die USA oder nach Kanada:
      • einen regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass
      • und zusätzlich eine elektronische Einreiseerlaubnis
        • Diese kann über die elektronischen Reisegenehmigungssysteme der USA beziehungsweise Kanada beantragt werden.
          • Die Links zu den jeweiligen Reisegenehmigungssystemen finden Sie unter „Weitere Informationen“.
  • Benötigte Unterlagen

    • Kinder müssen immer bei der Beantragung dabei sein.
    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter
      • Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
    • Identitätsnachweis
      • bisheriger Reisepass Ihres Kindes
      • vorläufiger Reisepass Ihres Kindes
      • Personalausweis Ihres Kindes
      • Kinderreisepass
    • Geburtsurkunde
      • Bei Kindern, die noch keinen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis haben.
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • Gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung

      Zum Beispiel:

      • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde.
      • Familienbuch.
      • Erklärung über die Namensführung.
    • Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
      • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung.
  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren.
    32,00 EUR zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren.
    22,00 EUR zusätzlich für den 48-Seiten-Pass.
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Jahre Gültigkeit für Antragstellende unter 24 Jahren.
    Der Reisepass verliert die Gültigkeit früher, wenn
    - eingetragene persönliche Angaben nicht mehr zutreffen oder
    - das Passfoto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    6 Wochen bis 8 Wochen Im Expressverfahren ca. 4 - 5 Tage.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.03.2026

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