Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.
Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.
Bei Reisen in die USA ist zu beachten:
Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).
Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Auch für Ihre Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, können sie alternativ einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Ab einem gewissen Alter verändert sich das Aussehen der Kinder nicht mehr so stark, so dass ein Personalausweis oder Reisepass sinnvoll sein kann. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig, die jährliche Neuausstellung/Verlängerung entfällt. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.
Gültigkeitsdauer Kinderreisepass:
1 Jahr bzw. längstens bis zum Ende des 12. Lebensjahres
Hinweis:
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
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13,00 EUR Erstausstellung
6,00 EUR Verlängerung
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Aktualisiert am 07.09.2023