Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen. 

Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. 

Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. 

Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? 

Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Do. 14.03.24 um 11:15

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.

Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.

Bei Reisen in die USA ist zu beachten:

  • Kinder benötigen neben dem Kinderreisepass zusätzlich zwingend ein Visum (siehe Reise- und Sicherheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes).
  • Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über das elektronische Reisegenehmigungssystem des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten beantragt werden kann.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).

Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Wir gehen davon aus, dass Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument brauchen. Deshalb bleibt Ihr Termin „Kinderreisepass beantragen“ bestehen. Falls Sie den Termin nicht brauchen, sagen Sie ihn bitte vorher ab. Vielen Dank!
  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.