Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist.
Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern.
Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument?
Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.
Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.
Bei Reisen in die USA ist zu beachten:
Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).
Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise
Aktualisiert am 18.11.2023