Verfahren

  • Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
  • Kinder ab 10 Jahren müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben!
  • Beim Antrag müssen Angaben über die Größe und die Augenfarbe des Kindes gemacht werden!
  • Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung/Verlängerung des Kinderreisepasses zustimmen. Das bedeutet, dass der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche verheirateter Eltern von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist. Bei gemeinsamer Vorsprache der Eltern müssen sich diese durch Personalausweise oder Reisepässe ausweisen können. Die Antragstellung kann auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. In diesem Fall müssen von dem vorsprechenden Elternteil neben dem eigenen Personalausweis/Reisepass ebenfalls der Personalausweis/Reisepass des nicht anwesenden Elternteils und eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden
    Bei Eltern (geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen/verlängern. In diesen Fällen bedarf es einer Zustimmung des anderen Elternteils nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
  • Kinderreisepässe werden für 1 Jahr ausgestellt. Sie können verlängert werden. (Achtung! Abgelaufene Kinderreisepässen können nicht verlängert werden!)
  • Die Gültigkeitsdauer ist längstens auf das Ende des 12. Lebensjahres beschränkt.
  • Neben dem Kinderreisepass oder Reisepasses kann auch (alternativ oder zusätzlich) die Ausstellung eines Personalausweises für ein Kind, das noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat (also auch für Kleinkinder), beantragt werden.

Weitere Hinweise

Auch für Ihre Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, können sie alternativ einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Ab einem gewissen Alter verändert sich das Aussehen der Kinder nicht mehr so stark, so dass ein Personalausweis oder Reisepass sinnvoll sein kann. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig, die jährliche Neuausstellung/Verlängerung entfällt. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.

Gültigkeitsdauer Kinderreisepass:

1 Jahr bzw. längstens bis zum Ende des 12. Lebensjahres

Hinweis:

  • Kinder ab 10 Jahre müssen unterschreiben.
  • Jede Person erhält einen eigenen Pass und werden nicht in den Pass der Eltern eingetragen.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.