Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Kosten für notwendige Dolmetscher:innen sowie Übersetzer:innen übernommen werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben, und bei der Beantragung von Leistungen der Sozialen Entschädigung Übersetzungsleistungen benötigen, können die notwendigen Kosten erstattet werden.

Notwendige Aufwendungen für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen können im Rahmen des Antragsverfahrens und für laufende Behandlungen gewährt werden. Personen, die eine Therapie in einer Traumaambulanz im Rahmen der schnellen Hilfen durchführen, sind ebenfalls leistungsberechtigt.

Bei berechtigten oder antragstellenden Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht länger als fünf Jahre in Deutschland haben, werden Dolmetscherleistungen und Übersetzungsleistungen gewährt, sofern keine private oder behördenseitige Unterstützung bereitgestellt werden kann.

Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben, werden bei Bedarf im Antragsverfahren Übersetzungskosten gewährt. Die Kosten werden vom Träger der Sozialen Entschädigung übernommen.

Bei der Übersetzung handelt es sich in der Regel um die schriftliche Übersetzung von Schriftstücken. Bei Dolmetscherleistungen findet eine Übersetzung von mündlicher Sprache statt.

Beispiele:

  • Übersetzung von Dokumenten bei der Antragstellung
  • Dolmetscherleistungen bei einer laufenden Behandlung

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder Sie leben seit weniger als fünf Jahren in Deutschland und haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse.
  • Es gibt keine andere Möglichkeit, die Dokumente und Formulare in einem Antragsverfahren zu verstehen und zu übersetzen, beispielsweise durch die Unterstützung einer deutsch sprechenden Person oder die Bereitstellung einer entsprechenden Übersetzung durch die Behörde.
  • Wenn Sie in Deutschland leben und bei der Ausführung von Leistungen, z.B. für die Behandlung in einer Traumaambulanz oder bei einer Begutachtung Dolmetscherleistungen benötigen, können die notwendigen Kosten hierfür ebenfalls erstattet werden.
  • Der Antrag muss beim zuständigen Träger am Wohnort gestellt werden.
    • Ausnahme: Bei Impfschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Impfort.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
    • Nachweise des Strafverfahrens (zum Beispiel Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen)
    • Nachweise über die Schädigungsfolgen
    • Nachweise der Impfung
  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste