Verfahren

  • Sollten Sie für Gesprächstermine in Ihrem Antragsverfahren oder bei der Behandlung in der Traumaambulanz eine:n Dolmetscher:in benötigen, sprechen Sie Ihre zuständige Ansprechperson im Vorfeld darauf an.
  • Die Behörde prüft dann die Voraussetzungen und organisiert eine Dolmetscherdienst einzelfallbezogen.
  • Dasselbe gilt auch bei der schriftlichen Übersetzung von Schriftstücken.

Rechtsgrundlagen