Sollten Sie für Gesprächstermine in Ihrem Antragsverfahren oder bei der Behandlung in der Traumaambulanz eine:n Dolmetscher:in benötigen, sprechen Sie Ihre zuständige Ansprechperson im Vorfeld darauf an.
Die Behörde prüft dann die Voraussetzungen und organisiert eine Dolmetscherdienst einzelfallbezogen.
Dasselbe gilt auch bei der schriftlichen Übersetzung von Schriftstücken.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.