Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Verfahren

Die Zuordnung zu den einzelnen Lohnsteuerklassen erfolgt grundsätzlich durch die Finanzverwaltung anhand der bespeicherten Meldedaten. Die Zuordnung zurSteuerklasse II erfolgt auf Antrag. Die Zuordnung von Ehegatten erfolgt grundsätzlich anhand der gewählten Vorjahreskombination (IV/IV bzw. III/V). Bei erstmaliger Vergabe von "Ehegatten - Steuerklassen" (z.B. nach einer Heirat)erfolgt grundsätzlich die Zuordnung für beide Ehegatten in die Steuerklasse IV. Auf gemeinsamen Antrag kann auch die Kombination III/V gewählt werde.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Darstellung der Lohnsteuerklassen beschreibt die Regelfälle. Nicht beschriebene Fallgestaltungen stellen Sonderfälle dar und sind entweder in den gesetzlichen Fundstellen nachzulesen oder beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.