Sie müssen einen Antrag auf Bewilligung stellen, bevor Sie das Kind/die Kinder/Jugendlichen beschäftigen.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10 Werktage, nachdem ein vollständiger Antrag eingegangen ist.
Die Gebühren werden in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder/Jugendlichen und nach Aufwand erhoben und richten sich nach der Gesundheits-Kostenverordnung (GesundKostV) Nr. 602.03.01 wie folgt:
165,50 EUR bis 1.000,00 EUR für 1 bis 3 Kinder oder Jugendliche
267,50 EUR bis 2.000,00 EUR für 4 bis 10 Kinder oder Jugendliche
379,50 EUR bis 3.000,00 EUR für 11 bis 20 Kinder oder Jugendliche
491,50 EUR bis 4.000,00 EUR für 21 bis 30 Kinder oder Jugendliche
603,50 EUR bis 5.000,00 EUR für mehr als 30 Kinder oder Jugendliche
Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert am 05.08.2025