Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen einen Antrag auf Bewilligung stellen, bevor Sie das Kind/die Kinder/Jugendlichen beschäftigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10 Werktage, nachdem ein vollständiger Antrag eingegangen ist.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Gebühren werden in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder/Jugendlichen und nach Aufwand erhoben und richten sich nach der Gesundheits-Kostenverordnung (GesundKostV) Nr. 602.03.01 wie folgt:
- für 1 bis 3 Kinder oder Jugendliche 165,50 € bis 1000,00 €
- für 4 bis 10 Kinder oder Jugendliche 267,50 € bis 2 000,00 €
- für 11 bis 20 Kinder oder Jugendliche 379,50 € bis 3 000,00 €
- für 21 bis 30 Kinder oder Jugendliche 491,50 € bis 4 000,00 €
- für mehr als 30 Kinder oder Jugendliche 603,50 € bis 5 000,00 €
Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.