Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Erklärung wird unmittelbar im Standesamt aufgenommen und, soweit das Geburtenregister bei dem jeweiligen Bremer Standesamt liegt, sofort weiterbearbeitet.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

18,00 EUR Beurkundung der Namensführung
13,00 EUR Geburtsurkunde, Eheurkunde
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.