Verfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel:
    Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
  2. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel:
    Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam.
  3. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin:
    Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
  4. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel:
    Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
  5. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel:
    Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam.
  6. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel:
    Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
  7. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel:
    Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam.
  8. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel:
    Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.

Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link "Wunschkennzeichen für Bremen reservieren" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Wunschkennzeichen für Bremen reservieren". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.

Rechtsgrundlagen