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Parkausweis für Schwerbehinderte verlängern – Blauer und oranger Parkausweis

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Wenn Sie Schwerbehindert sind und Ihr blauer oder oranger Parkausweis abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

  • Basisinformationen

    Wenn Ihr blauer oder oranger Parkausweis abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen, wenn die Voraussetzungen noch gegeben sind. 
    Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden, unabhängig vom benutzten Fahrzeug. 
    Die Ausnahmegenehmigungen für die blaue Parkkarte gilt europaweit, die orange Parkkarte gilt bundesweit.

    Voraussetzungen

    Bei Ihnen liegen dieselben Voraussetzungen noch vor und Sie haben bereits einen blauen oder orangen Parkausweis der bald abläuft oder bereits abgelaufen ist.

  • Ablauf

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung online, per E-Mail oder postalisch an das ASV:

    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag und kann ohne eine Registrierung beim BundID genutzt werden.
    • Alternativ stellen Sie einen formlosen Antrag und schicken diesen per E-Mail oder Post.
    • Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
    • Wichtiger Hinweis: Das Passfoto für den blauen Parkausweis muss im Original eingereicht werden.
      • Digitale Fotos werden nicht angenommen. Bitte senden Sie das Passfoto per Post oder nutzen Sie den Hausbriefkasten des ASV.
      • Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum. Bei Kindern bis 6 Jahre ist ein Passfoto nicht notwendig.
    • Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihren neuen Parkausweis per Post.  

    Weitere Hinweise

    Die Ausnahmegenehmigungen für die blaue Parkkarte gilt europaweit, die orange Parkkarte gilt bundesweit.

  • Benötigte Unterlagen

    • Für blauen Parkausweis:
      • Formloser Antrag auf Verlängerung oder Antragstellung übers Online-Verfahren
      • Kopie Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. vollständige Kopie oder Bescheid des Versorgungsamtes
      • Kopie Personalausweis
      • aktuelles original Lichtbild 
    • Für orangen Parkausweis:
      • Formloser Antrag auf Verlängerung oder Antragstellung übers Online-Verfahren
      • Bei einer befristeten Bescheinigung für besondere Gruppen: aktuelle Bescheinigung vom AVIB (nicht benötigt bei unbefristeter Bescheinigung)
    • ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis bzw. die Bescheinigung für besondere Gruppen, höchstens jedoch 5 Jahre.
    Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis oder einer befristeten Bescheinigung für besondere Gruppen bis zum Befristungsdatum.
    Ein Antrag auf Verlängerung sollte mindestens 4 Wochen vor Ablauf der jetzigen Ausnahmegenehmigung gestellt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.01.2026

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