Wenn Sie Schwerbehindert sind und Ihr blauer oder oranger Parkausweis abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Wenn Ihr blauer oder oranger Parkausweis abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen, wenn die Voraussetzungen noch gegeben sind.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden, unabhängig vom benutzten Fahrzeug.
Die Ausnahmegenehmigungen für die blaue Parkkarte gilt europaweit, die orange Parkkarte gilt bundesweit.
Bei Ihnen liegen dieselben Voraussetzungen noch vor und Sie haben bereits einen blauen oder orangen Parkausweis der bald abläuft oder bereits abgelaufen ist.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung online, per E-Mail oder postalisch an das ASV:
Die Ausnahmegenehmigungen für die blaue Parkkarte gilt europaweit, die orange Parkkarte gilt bundesweit.
Bürgerportal für schwerbehinderte Menschen
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für schwerbehinderte Menschen online zu stellen.
gebührenfrei
Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis bzw. die Bescheinigung für besondere Gruppen, höchstens jedoch 5 Jahre.
Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis oder einer befristeten Bescheinigung für besondere Gruppen bis zum Befristungsdatum.
Ein Antrag auf Verlängerung sollte mindestens 4 Wochen vor Ablauf der jetzigen Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 12.01.2026