Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.
Inhaber der Ausnahmegenehmigung haben folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):
Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
oder
oder
oder
Hinweis: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich eventuell aus der Summe der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.
Ein Antrag kann
Für Anträge für Dritte benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
Nach Eingang der Unterlagen muss eine gutachtliche Stellungnahme beim Versorgungsamt eingeholt werden, damit überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit.
Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol darf mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht geparkt werden. Parkgenehmigungen für diese Parkplätze erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (siehe Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen, Merkmale aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)).
Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre.
Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Die Parkberechtigung kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen vorliegen und der Schwerbehindertenausweis gültig ist, höchstens jedoch für 5 Jahre. Dazu reicht ein formloser Antrag, mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite).
Nachdem Sie bei uns eine Verlustanzeige aufgegeben haben, bekommen Sie anstandslos Ersatz. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.
Aktualisiert am 24.08.2023