Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Bei einer befristeten Bescheinigung für besondere Gruppen bis zum Befristungsdatum.
Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.
2 Wochen bis 3 Wochen
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für besondere Gruppen
Aktualisiert am 19.08.2025