Verfahren

  • Ein Antrag kann schriftlich per E-Mail oder postalisch und Online gestellt werden.
  • Bei einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind die Unterlagen erneut vorzulegen, wenn die Bescheinigung für besondere Gruppen befristet erteilt worden ist.
  • Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit.
Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol darf mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht geparkt werden. Parkgenehmigungen für diese Parkplätze erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (siehe Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen, Merkmale aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)).