Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt umgehend.
Die Bereitstellung des Produktkatalogs kann nur während der Rahmenvertragslaufzeit erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung, einen Katalog bereitzustellen. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich.
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Aktualisiert am 06.01.2024