Verfahren

Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen bereitstellen: 

  • Sie erhalten die Beauftragung, einen Produktkatalog zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen
  • Sie erstellen einen Produktkatalog oder exportieren einen Produktkatalog gemäß der Rahmenvereinbarung aus Ihrem Bestellsystem.
  • Sie stellen den Produktkatalog bereit. Das können Sie über das Lieferantencockpit tun. Auch bei Änderungen an Ihrem Produktkatalog können Sie das Lieferantencockpit nutzen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Neben dem Lieferantencockpit können Sie Ihre Produktkataloge der öffentlichen Verwaltung über herkömmliche Wege zur Verfügung stellen. Hierzu muss eine Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung je Katalogsystem erfolgen.