Verfahren

  • Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
  • Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer   oder
  • Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück