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Restabfälle zur Entsorgung abgeben Bauen und Wohnen Umwelt und Klima Abfall und Umweltschutz

Wenn bei Ihnen größere Mengen Restmüll anfallen oder Sie nicht bis zum nächsten Leerungstag warten wollen, können Sie diese auf den Recycling-Stationen abgeben.

  • Basisinformationen

    Die Verwertung von Restmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Bremer Stadtreinigung. Das gilt auch für Restmüll aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen. 

    Losen Restmüll können Sie an Recycling-Stationen abgeben. 

    Das ist Restmüll:

    • Tapeten
    • Tierstreu
    • kleine Holzteile
    • Haushaltsgegenstände und -geschirr
    • Schleif- und Sägestäube
    • verschmutztes Papier und verschmutzte Pappe
    • verschmutzte Folien
    • Dispersionsfarben (ausgehärtet)
    • Medikamente
    • Windeln
    • Staubsaugerbeutel
    • Asche
    • Audio- und Videokassetten
    • Hygieneartikel
    • Kehricht
    • Trink- und Haushaltsgläser
    • CD-Hüllen

    Das ist kein Restmüll:

    • Schadstoffe
    • Elektrogeräte
    • Bauabfälle
    • Wertstoffe wie Metalle, Papier und Pappe
    • Bio- und Gartenabfälle
    • Verkaufsverpackungen

    Voraussetzungen

    • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
    • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
    • Der Restmüll stammt aus einem privaten Haushalt. 
  • Ablauf

    • Auf unseren Recycling-Stationen können Sie Ihren Restmüll lose oder in Säcken in einem bereitgestellten Gefäß entsorgen. 
    • Unsere Mitarbeitenden messen die angelieferte Menge und nehmen Ihre Zahlung entgegen.
    • Außerdem können Sie auf den Recycling-Stationen Ihren Restmüll in Bremer Müllsäcken abgeben. Die Gebühr ist durch den Kauf des Bremer Müllsacks schon bezahlt.

    Weitere Hinweise

    Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von der Bremer ­Stadtreinigung über.

    Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

    Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

      In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

    • Erklärung Abfallherkunft

      Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Je nach angelieferter Menge fallen Gebühren dafür an, bis zu 120 Liter Restmüll kosten 11,00 Euro.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 14.04.2025

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