Die Zuweisung zu einem Vorkurs oder einer Willkommensschule erfolgt zeitnah durch zuständige Stelle der senatorischen Behörde. Danach nimmt die Schule Kontakt mit den Erziehungsberechtigten oder Betreuenden auf.
Junge Menschen, die zum Beginn des Schuljahres das 16. Lebensjahr beendet haben, werden den Sprachklassen der Beruflichen Bildung zugewiesen. Nach Eingang der Anmeldedaten erhalten sie eine Einladung zur Sprachtestung. Hier wird das Sprach- und Bildungsniveau eingestuft und danach werden sie einem entsprechendem Klassenverband an einer berufsbildenden Schule zugewiesen.
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Neu Zugewanderte und Schule
Aktualisiert am 17.10.2025