Verfahren

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • schriftlich per E-Mail oder per Post,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und formuliert einen Entscheidungsvorschlag, über den die Stadtbürgerschaft entscheidet. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.