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Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen Unternehmensstart und Gewerbezulassung Bauen und Immobilien Umwelt und Klima Bauen und Wohnen Wahlen, Engagement und Beteiligung

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

  • Basisinformationen

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

    Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Er besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele,
    • verschiedenen Karten zur
    • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

    • schriftlich (per Post oder E-Mail)

    zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der für das Verfahren zuständigen Behörde  angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

    Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Weitere Hinweise

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    30 Tage Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 18.07.2025

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