Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der für das Verfahren zuständigen Behörde angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.
Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Aktualisiert am 14.04.2025