Welche Fristen sind zu beachten?

30 Tage Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.