30 Tage Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 14.04.2025