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Sperrmüll zur Entsorgung abgeben Bauen und Wohnen Umwelt und Klima

Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die Sie entsorgen wollen? Dann können Sie Ihren Sperrmüll an den Recycling-Stationen abgeben.

  • Basisinformationen

    Sie können Ihren Sperrmüll jeweils bis 2 m³ bei den Recycling-Stationen abgeben. Auf der Recycling-Station Blockland auch in größeren Mengen.

    Das ist Sperrmüll:

    • Möbel und Einrichtungsgegenstände:
      • Sofa, Liege, Bett, Schrank, Kommode, Tisch, Matratze, Lattenrost, Sitzmöbel (Sessel, Stuhl, Hocker), Regal, Garderobe, leere Koffer, Teppich/PVC (aufgerollt oder gebündelt), Kratzbaum, Hundekorb
    • Große Elektrogeräte:
      • Kühlgeräte, Gefriergerät, Wäschetrockner, Fernsehgerät, Monitor, Drucker, Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Klimagerät, Elektrisches Heizgerät, Mikrowelle, Staubsauger, Ventilator, Lampe, Elektronische Gartengeräte
    • Gegenstände aus Metall:
      • Bettgestell, Springrahmen, Kinderwagen, Fahrräder, Roller, Grill, Wäscheständer, Sonnenschirm
    • Große Kunststoffteile:
      • Wäschekorb, Wanne, Gartenmöbel, Blumenkübel

    Das ist kein Sperrmüll:

    • Bauabfälle:
      • Fenster, Türen und Sanitärkeramik, Rohre, Fuß- und Deckenleisten
    • Restmüll und Kunststoffteile, die in den Bremer Müllsack passen
    • Wertstoffe:
      • Papier und Pappe, Gartenabfälle, Textilien, Glas sowie Verkaufsverpackungen
    • Schadstoffe und asbesthaltige Abfälle
    • Autoteile:
      • Autowracks und Autoteile, Krafträder sowie Reifen

    Voraussetzungen

    • Der Sperrmüll kommt aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung in Bremen angeschlossen ist.
    • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
    • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Ablauf

    • Sperrmüll können Sie auf den Recycling-Stationen abgeben.
    • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 

    Weitere Hinweise

    Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer ­Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

    Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

      In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

    • Erklärung Abfallherkunft

      Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei hohem Kundenaufkommen kann es zu Wartezeiten auf den Recycling-Stationen kommen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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