Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Die Steuererklärung einschl. der Bilanz bzw. der Anlage EÜR ist beim Finanzamt in elektronischer Form durch Datenfernübertragung (sog. ELSTER-Verfahren) einzureichen.

Diese von der Finanzverwaltung für die Steuererklärung und Anlage EÜR entwickelte Software steht im Internet kostenlos unter "ElsterFormular" zur Verfügung. Eine Übersicht der Software-Produkte, die die E-Bilanz (elektronische Bilanz) unterstützen, ist unter http://www.esteuer.de/   enthalten. 

Auf Antrag kann die Steuererklärung einschl. der Anlagen zur Vermeidung unbilliger Härten in Papierform per Post oder persönlich abgegeben werden.
Nach Abgabe der Steuererklärung erteilt das Finanzamt für das jeweilige Kalenderjahr einen Steuerbescheid, in dem neben der Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer festgesetzt wird.

Rechtsgrundlagen