Verfahren

Weitere Hinweise

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist die ausländerrechtliche Registrierung und der Nachweis eines gültigen Aufenthaltstitels. Für beides ist das Migrationsamt zuständig.

Näheres zum Thema Aufenthalt gibt es unter "Weitere Informationen" unter Ukraine – Aufenthalt in Deutschland (bremen.de).

Sie haben die Möglichkeit, beim Jobcenter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantragen (Sozialgesetzbuch II).

Das Jobcenter übernimmt die Sicherung des Lebensunterhaltes und vermittelt Sprachkurse, weitere Qualifizierungen und Arbeitsstellen. 

Wenn Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben (derzeit 65 Jahre und 10 Monate) oder nachweisen, dass Sie bereits eine Altersrente beziehen, dann ist das Jobcenter für Sie nicht zuständig. Sie können einen Antrag auf Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) beim Amt für Soziale Dienste stellen.

Jobcenter und Amt für Soziale Dienste sind auch für Ihre Fragen zum Thema der Kosten der Unterkunft zuständig.