Häufig gestellte Fragen

  • Переклад питань українською можна знайти в розділі «Weitere Informationen».

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist die ausländerrechtliche Registrierung und der Nachweis eines gültigen Aufenthaltstitels. Für beides ist das Migrationsamt zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter: Ukraine – Aufenthalt in Deutschland (www.bremen.de)

    Sie haben die Möglichkeit, beim Jobcenter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantragen (Sozialgesetzbuch II). Hierfür wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Geschäftsstelle. Eine Übersicht finden Sie unter dem folgenden Link: Öffnungszeiten + Geschäftsstellen (www.jobcenter-bremen.de). 

    Das Jobcenter übernimmt die Sicherung des Lebensunterhaltes und vermittelt Sprachkurse, weitere Qualifizierungen und Arbeitsstellen. 

    Allgemeine Informationen rund um das Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Sie unter www.jobcenter-bremen.de

    Wenn Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben (derzeit 65 Jahre und 10 Monate) oder nachweisen, dass Sie bereits eine Altersrente beziehen, dann ist das Jobcenter für Sie nicht zuständig.

    Sie können einen Antrag auf Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste stellen.

    • Sozialzentrum 1 (Nord): Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
    • Telefon +49 421 361 79800
    • e-mail: sozialzentrum-nord@afsd.bremen.de
    • Sozialzentrum 2 (Mitte- West): Hans- Böckler- Straße 9, 28217 Bremen
    • Telefon +49 421 361 16892
    • e-mail: sozialzentrum-groepelingen-walle@afsd.bremen.de
    • Sozialzentrum 4 (Süd): Große Sortillienstraße 2-18, 28199 Bremen
    • Telefon +49 421 361 79900
    • e-mail: sozialzentrum-sued@afsd.bremen.de
    • Sozialzentrum 5 (Ost): Wilhelm-Leuschner-Str. 27, 28329 Bremen
    • Telefon +49 421 361 19500
    • e-mail: sozialzentrum-vahr@afsd.bremen.de

    Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einem Übergangswohnheim unterkommen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Flüchtlinge Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien, Breitenweg 19-33, 28195 Bremen Telefon +49 421 361 17040 e-mail servicef9@afsd.bremen.de

    Bei weiteren Fragen hilft das Amt für Soziale Dienste unter der Telefonnummer +49 421 361-61130 oder per e-mail: ukraine@soziales.bremen.de

  • Medizinische Hilfe bekommen Sie grundsätzlich bei niedergelassenen Ärzten sowie beim Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie in allen Krankenhäusern.

    Voraussetzung, ist, dass Sie für den Krankheitsfall finanziell abgesichert sind.

    Das ist der Fall, wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beim Jobcenter beziehen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Darin ist die Pflichtmitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung enthalten. Finanziell abgesichert sind Sie auch, wenn Sie Leistungen beim Amt für Soziale Dienste  auf Grundlage des Sozialgesetzbuches XII beziehen (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung).

  • Ukrainische Staatsbürger, die über biometrische Ausweisdokumente verfügen (also einen biometrischen Reisepass, oder Personalausweis [Identitätskarte]) können ein Bankkonto bei einem Geldinstitut in Bremen eröffnen. Wer mit dem alten ukrainischen Reisepasse eingereist ist, der nicht biometrisch ist, benötigt zusätzlich einen elektronischen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde (Migrationsamt, +49 421 361-88630; e-mail: ukraine@migrationsamt.bremen.de).

    Lesen Sie bitte unbedingt den Eintrag: Welche Adresse gebe ich an, wenn ich in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Außenstelle lebe?

  • Wer in einer der folgenden 3 Einrichtungen lebt, kann seine Einrichtung als Postanschrift angeben:

    • Lindenstraße 110, 28755 Bremen 
    • Alfred-Faust-Str. 15, 28277 Bremen 
    • Hans-Böckler-Str. 56, 28217 Bremen 

    Wer in einer Notunterkunft lebt (zum Beispiel in der Messehalle auf der Bürgerweide) muss unbedingt die Adresse der Erstaufnahme Lindenstr. 110, 28755 Bremen angeben. Nur so können zum Beispiel die Bankkarten zugesandt werden.

  • Wer bei Freunden, Verwandten oder hilfsbereiten Mitmenschen unterkommt, kann beim Jobcenter auch die Kosten für Heizung und Wasser geltend machen. Dazu müssen prüffähige Unterlagen vorgelegt werden, zum Beispiel die aktuelle Abschlagsbestätigung des Versorgungsunternehmens. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein Anteil der Miete übernommen werden. 

    Fragen Sie bei der Antragstellung ihr zuständiges Jobcenter.

    Wenn Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben (derzeit 65 Jahre und 10 Monate) oder nachweisen, dass Sie bereits eine Altersrente beziehen, fragen Sie bitte bei der Antragstellung in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste. Auch dort werden prüffähige Unterlagen benötigt.

    Mehr Informationen gibt es in der Antwort zur Frage „Wo kann ich Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen?“. 

  • Wenn Sie eine Wohnung anmieten wollen, aber selber nicht genügend Geld für die Miete haben, müssen Sie vor der Anmietung unbedingt die Zustimmung des zuständigen Jobcenters einholen. Mieten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, und die Wohnungen dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die genauen Werte hängen im Wesentlichen von der Anzahl der Personen ab, die in die Wohnung einziehen werden.

    Wenn Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben (derzeit 65 Jahre und 10 Monate) oder nachweisen, dass Sie bereits eine Altersrente beziehen, ist das Amt für Soziale Dienste für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig. Auch dort gilt, dass sie vor der Anmietung unbedingt die Zustimmung des Amtes einholen müssen. Das Amt legt die gleichen Richtwerte zugrunde wie das Jobcenter.

    Mehr Informationen gibt es in der Antwort zur Frage „Wo kann ich Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen?“.

  • Erste Anlaufstelle für Kriegsvertriebene aus der Ukraine in Bremen ist die Erstaufnahmeeinrichtung:

    Lindenstraße 110
    28755 Bremen
    Telefon: +49 421 361 40490
    E-Mail: eae.lindenstrasse@awo-bremen.de

    In der Erstaufnahme bekommen Sie ein Bett und regelmäßige Mahlzeiten. Darauf gibt es einen Anspruch. In der Erstaufnahme gibt es auch Menschen, die beim Ankommen und beim Umgang mit den Behörden unterstützen.  

  • Nein, eine Meldung bei der Erstaufnahmestelle für Geflüchtete ist nicht erforderlich. Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommt, oder wer ausreichend Geld hat, um eine Wohnung oder ein Zimmer in einem Hotel anzumieten, kann auch dort wohnen. Wer keine Unterkunft hat wird zunächst in der Erstaufnahme für Geflüchtete aufgenommen (siehe: Wohin kann ich gehen, wenn ich in Bremen ankomme und eine Unterkunft brauche?). 

    Wenn Sie sich nicht in der Erstaufnahmestelle melden und noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, sollten Sie selbstständig einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vereinbaren. Weitere Informationen zum Thema Aufenthalt gibt es unter "Weitere Informationen" unter "Ukraine - Aufenthalt in Deutschland".

  • Eine mehrsprachige Übersicht über die Beratungsangebote in Bremen und Bremerhaven finden Sie auf den folgenden Webseiten:

    Welcome to Bremen – Information und Orientierung für Geflüchtete, Ratsuchende, Fachkräfte und die Zivilgesellschaft in Bremen
    (https://welcometobremen.de/)

    und 

    Welcome to Bremerhaven – Information und Orientierung für Geflüchtete, Ratsuchende, Fachkräfte und die Zivilgesellschaft in Bremen
    (https://www.welcometobremerhaven.de/)

    landeskoordination-fuer-migration (awo-bremen.de)
    (https://awo-bremen.de/zugewanderte-gefluechtete/landeskoordination-fuer-migration?file=files/zugewanderte-und-gefluchtete/lag-beratung-bremen-2021.pdf&cid=2500)

    landeskoordination-fuer-migration (awo-bremen.de) 
    (https://awo-bremen.de/zugewanderte-gefluechtete/landeskoordination-fuer-migration?file=files/zugewanderte-und-gefluchtete/lag-beratung-bremerhaven-2021.pdf&cid=2501)

    In vielen Stadtteilen gibt es Beratungsstellen für Geflüchtete. Die Beratung findet in der Regel auf Deutsch statt, im gewissen Umfang auch auf Englisch. Es wird in der Regel also erforderlich sein, sich von einer Person begleiten zu lassen, die übersetzen kann. Eine Liste der Beratungsstellen „Ankommen im Quartier“ findet sich hier: 
    https://www.sozialestadt.bremen.de/sixcms/media.php/13/2021-04-21%20Kontaktdaten%20der%20QZ-Kr%C3%A4fte.xlsx

  • Angebote für Wohnraum, der dauerhaft genutzt werden kann, nimmt das Projekt „Zukunft Wohnen – Ein Zuhause für Geflüchtete in Bremen“ unter der Adresse wohnraum@awo-bremen.de entgegen. 

    Für zu vermietenden Wohnungen wird gebeten, das Formular „Unterbringungsangebote Ukraine“ (siehe rechts unter Formulare) ausgefüllt mitzusenden.

    Über das Verfahren der Vermietung einer Wohnung an Geflüchtete informiert die Webseite der Wohnraumvermittlung unter:

    Zukunft Wohnen - Ein Zuhause für Geflüchtete in Bremen

    https://www.zukunftwohnen-bremen.de

  • Wer Menschen vorübergehend aufnehmen kann und möchte, kann

    • sich entweder in der Datenbank #Unterkunft Ukraine (https://unterkunft-ukraine.de/) registrieren (Es handelt sich um eine Vermittlungsplattform und die Vermittlung ist kostenlos.) oder
    • das Formular „Unterbringungsangebote Ukraine“ (siehe rechts unter Formulare) ausgefüllt und per E-Mail an die Adresse wohnraum@awo-bremen.de zu senden.

    Die Freiwilligenagentur bietet regelmäßig für alle Austauschtreffen an, die Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen haben: https://www.freiwilligen-agentur-bremen.de/

  • Für weitere Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0421 361 61130.

    Unser Kolleg:innen sind von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter.

    Auf einer Internetseite hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland zusammengetragen:

    www.germany4ukraine.de

    Auch auf der Webseite der Bundesbeauftragten für Migration und Flüchtlinge finden Sie Informationen zu wichtigen Themen wie Einreise, Aufenthaltsrecht, Asyl, Wohnen/Unterkunft, finanzielle Unterstützung, Gesundheit/Corona, Alltag/Leben in Deutschland. Die Informationen finden sich unter der Rubrik „Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland“ zum Teil auch in englischer und ukrainischer Sprache unter: 

    https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine