Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?
Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.
Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft
Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Homepage)
Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren nebst Merkblatt (Bundeseinheitliche Formulare aus dem Justizportal des Bundes und der Länder)
"Das Kindschaftsrecht", Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht und zum Kindesunterhaltsrecht.
Die Beistandschaft, Fragen und Antworten des Bundesministeriums fürr Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes
Aktualisiert am 14.08.2025