Verfahren

  • Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. 
  • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
  • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
  • Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
  • Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
  • Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.