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Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Partnerschaft und Familie

Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.

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Aktualisiert am 21.02.2025

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