Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituation
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
In den sechs Sozialzentren, im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien sowie im neu gegründeten Fachdienst Teilhabe können Sie viele, für das Leben nötige Dienstleistungen beantragen, von Teilhabeleistungen über Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Zugleich erhalten Sie in allen Lebenslagen, in denen Unterstützung gefragt und geboten ist, Beratung und Hilfen. Aber auch nach Bremen geflüchtete Menschen können bei uns Hilfen und Unterstützung beantragen.
Als Jugendamt nimmt das Amt für Soziale Dienste auch hoheitliche Aufgaben, wie den Schutz von Kindern und die Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren, wahr und fördert die persönliche Entwicklung junger Menschen.
Als Sozialamt unterstützt das Amt für Soziale Dienste Bürger:innen, die nicht voll erwerbstätig sein können. Unsere Fachkräfte beraten Erwachsene in besonderen sozialen Schwierigkeiten und ältere Menschen. Der Fachdienst Teilhabe unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, die hilfebedürftig sind.
Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien unterstützt geflüchtete Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Berechtigte in der Zentralen Aufnahmestelle, Notunterkünften, Übergangswohnheimen und anderen Einrichtungen, sowie Kinder und Jugendliche, die allein ohne Sorgeberechtigte nach Bremen geflüchtet sind.
Alle Mitarbeiter:innen des Amtes, der Sozialzentren und Fachdienste engagieren sich täglich, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, Sie zu unterstützen.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Kinder, die entwicklungsverzögert oder behindert sind, sowie Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Behinderung kommt, werden durch Frühförderung unterstützt.
Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die…
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
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Aktualisiert am 10.11.2025