Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituation
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)…
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Kinder, die entwicklungsverzögert oder behindert sind, sowie Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Behinderung kommt, werden durch Frühförderung unterstützt.
Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die…
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Sind Sie verschuldet und erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz? Wurden Ihrer Bank oder Sparkasse von Gläubigern Schuldtitel zwecks Pfändung Ihres Kontos übersandt? Wurden eventuell schon Pfändungen veranlasst, sodass keine…
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Eine Trennung oder Scheidung bringt Familien oft in eine schwierige Situation. Suchen Sie Hilfe und Unterstützung, helfen Ihnen in Bremen verschiedene Stellen weiter.
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
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Aktualisiert am 10.11.2025