Welche Fristen sind zu beachten?

Während der Laufzeit der Baugenehmigung ist eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu zwei Jahre möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über die Verlängerung der Baugenehmigung entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.08.