Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:
Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.08.
Es kann eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um 2 Jahre beantragt werden.
Der Bauvorbescheid ermächtigt nicht zum Bauen. Darum muss zum Baubeginn eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von 12 Wochen über die Verlängerung des Bauvorbescheids entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.
Aktualisiert am 03.09.2025