Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Auftragsbekanntgabe einsehen. Die Vorinformationen können online im Rahmen sogenannter Beschafferprofile veröffentlicht werden.
Die Vorinformation sollte nicht mit der Vorabinformation vor Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot verwechselt werden. Unter der Vorabinformation versteht man die Benachrichtigung eines Bieters oder einer Bieterin darüber, dass sein oder ihr Angebot abgelehnt wurde.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur elektronischen Vergabe
Informationen zum Datenservice Öffentlicher Einkauf
Aktualisiert am 17.07.2025