Für den Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung einer ausländischen Pilot:innenlizenz aus einem EASA-Mitgliedstaat zur Luftfahrtbehörde Bremen (Transfer-in) müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilot:innenlizenz aus einem EASA-Mitgliedstaat zur Luftfahrtbehörde Bremen beantragen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Teil-FCL-Lizenz durch die Luftfahrtbehörde Bremen erteilt werden und somit die Zuständigkeit wechseln.
Sie besitzen eine ausländische Pilot:innenlizenz aus einem EASA-Mitgliedstaat.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Die Luftfahrbehörde Bremen ersucht nach Antragstellung per E-Mail die bisher zuständige Behörde des Lizenzinhabers, eine Bestätigung (Verification) der derzeitigen Lizenzdaten zu übermitteln. Die Bestätigung ist in Form des ICAO-Dokuments 155 per E-Mail durch die zuständige Luftfahrtbehörde zu senden.
Zudem ist es notwendig, dass die medizinischen Berichte (flugmedizinische Daten) durch die bislang zuständige Behörde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übergeben werden. Die Landesluftfahrtbehörden sind für die Flugmedizin nicht zuständig. Daher übernimmt das LBA die Prüfung und Verwaltung der flugmedizinischen Daten.
Dazu müssen Kopien der medizinischen Berichte von der zuständigen Behörde an das LBA geschickt werden. Die Übermittlung erfolgt nach Anhang IV (Teil-MED) MED.A.015. Die Berichte müssen eine vom medizinischen Sachverständigen überprüfte und unterschriebene Zusammenfassung der relevanten Krankengeschichte enthalten.
Nach Antragstellung erfolgt die Kommunikation somit zwischen den beteiligten Behörden.
50,00 EUR bis 70,00 EUR
Es gibt keine Fristen.
1 Monat bis 12 Monate
Aktualisiert am 07.04.2026