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Wertstoffe zur Entsorgung abgeben Bauen und Wohnen Umwelt und Klima

Sie möchten Ihre Wertstoffe zur Entsorgung abgeben? Erfahren Sie hier mehr dazu.

  • Basisinformationen

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.

    Keine Wertstoffe sind alle Abfälle, die in den Restmüll gehören.

    Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind Containersammelplätze (Glas und Textilien) und die Entsorgung auf den Recycling-Stationen eingerichtet. 

    Voraussetzungen

    • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
    • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
    • Die Wertstoffe stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
  • Ablauf

    • Wertstoffe können Sie an den Recycling-Stationen abgeben. 
    • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 
    • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
      • Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
      • Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
      • Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einen Container) angenommen.

    Weitere Hinweise

    Es ist keine Kartenzahlung möglich.

  • Benötigte Unterlagen

    • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

      In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

    • Erklärung Abfallherkunft

      Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei hohem Kundenaufkommen kann es zu Wartezeiten auf den Recycling-Stationen kommen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.08.2025

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