Verfahren

Widersprüche gegen die Datenübermittlungen können Sie mit dem entsprechendem Vordruck (zum Download unter "Formulare") oder auch schriftlich formlos bei den zuständigen Einrichtungen des Bürgeramtes einreichen.

Wenn in der Vergangenheit schon einmal eine Übermittlungssperre beantragt und eingetragen wurde, muss kein neuer Antrag gestellt werden; die Sperre bleibt bis zu einem Widerruf durch Sie bestehen.

Rechtsgrundlagen