Verfahren
Das Verfahren nach der Kontaktaufnahme durch Senioren/Seniorinnen:
- Hausbesuch des Beraters
- Aufnahme der Wünsche/Erwartungen an die Wohnpartnerschaft
- Erläuterung der formalen Rahmenbedingungen, Beratung zu Verträgen
- Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Studierender zur Vorstellung bei dem/der Wohnungsgeber
- auf Wunsch/bei Bedarf Begleitung bei der ersten Kontaktaufnahme
Das Verfahren für Studierende:
- das Studierendenwerk berät die Studierende zu der Grundidee des „Wohnen für Hilfe“ und zu formalen Rahmenbedingungen
- nimmt auf, welche Erwartungen die Studierenden an eine Wohnpartnerschaft haben, welche Vorstellungen sie zu Wohnbedingungen haben und welche Hilfen sie anbieten können
- leitet diese Erhebungen an die Senatorin für Soziales an die zuständige Sachbearbeitung weiter
- hier erfolgt nach der Auswahl eines passenden Studierendender eine Vorstellung bei der Seniorin/beim Senior und eine Beratung über die formale Gestaltung der Wohnpartnerschaft