Verfahren

Das Verfahren nach der Kontaktaufnahme durch Senioren/Seniorinnen:

  • Hausbesuch des Beraters
  • Aufnahme der Wünsche/Erwartungen an die Wohnpartnerschaft
  • Erläuterung der formalen Rahmenbedingungen, Beratung zu Verträgen
  • Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Studierender zur Vorstellung bei dem/der Wohnungsgeber
  • auf Wunsch/bei Bedarf Begleitung bei der ersten Kontaktaufnahme

Das Verfahren für Studierende:

  • das Studierendenwerk berät die Studierende zu der Grundidee des „Wohnen für Hilfe“ und zu formalen Rahmenbedingungen
  • nimmt auf, welche Erwartungen die Studierenden an eine Wohnpartnerschaft haben, welche Vorstellungen sie zu Wohnbedingungen haben und welche Hilfen sie anbieten können
  • leitet diese Erhebungen an die Senatorin für Soziales an die zuständige Sachbearbeitung weiter
  • hier erfolgt nach der Auswahl eines passenden Studierendender eine Vorstellung bei der Seniorin/beim Senior und eine Beratung über die formale Gestaltung der Wohnpartnerschaft