Wohnsitz als Nebenwohnung anmelden
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen weiteren Wohnsitz in Deutschland bewohnen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Einzug einen Nebenwohnsitz anmelden.
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Basisinformationen
Beziehen Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland einen Nebenwohnsitz in Bremen, müssen Sie diesen innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei einem BürgerServiceCenter anmelden.
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung in Deutschland eine weitere Wohnung in Bremen bezogen.
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Ablauf
Ihren Nebenwohnsitz müssen Sie vor Ort bei einem BürgerServiceCenter anmelden.
Eine Online-Anmeldung des Nebenwohnsitzes ist nicht möglich.
Vor Ort im BürgerServiceCenter
Sie können einen Termin bei einem der BürgerServiceCenter vereinbaren oder kommen ohne Termin zu den Öffnungszeiten der offenen Sprechstunde.
Persönlich für sich selbst:
- Sie erscheinen persönlich.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
- Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
Persönlich für die Familie:
- Sie erscheinen persönlich.
- Ein volljähriges Familienmitglied kann die ganze Familie für den gemeinsamen Wohnsitz anmelden.
- Eltern benötigen von ihren volljährigen Kindern eine schriftliche Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis des Kindes im Original.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
- Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
In Vertretung:
- Sie können sich auch durch eine Person vertreten lassen. Dafür wird eine formlose Vollmacht benötigt. Auch Lebenspartner benötigen eine Vollmacht.
- Betreuer benötigen eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis. Der Betreuerausweis muss zur An- oder Ummeldung berechtigen.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit. Außerdem müssen Sie die Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis im Original von der Person mitbringen, die umgemeldet werden soll.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Weitere Hinweise
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.
- Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
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Benötigte Unterlagen
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Personalausweis oder Reisepass
- sowie gegebenenfalls Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte – falls vorhanden.
WICHTIG:
Ihr eAT oder Ihre eID-Karte sind ohne zugehörigen Pass keine gültigen Ausweisdokumente.
- Bei Bezug eines Mietobjekts:
- Wohnungsgeberbestätigung.
- Bei Bezug von Wohneigentum:
- Wohnungsgeberbestätigung als Eigentumserklärung.
- Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung"
- Bei betreuten Personen:
- Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Bei Vertretung durch eine andere Person:
- Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente im Original der anzumeldenden Person.
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten:
- Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen
Zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde.
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Zuständige Stellen
Termin absagen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums.
Wenn innerhalb der 2 Wochen kein Termin frei ist, reicht die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins in einem unserer BürgerServiceCenter.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt sofort während Ihres Termins.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 05.03.2026