Verfahren

Sie können den Nachweis über die Änderungen auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

  • schriftlich per Post
  • per Mail
  • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stelle".

Rechtsgrundlagen