Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Der Integrationskurs vermittelt:
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich beim einem Integrationskursträger anmelden.
Wenn Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Sie können die Teilnahme am Integrationskurs beantragen:
Weitere Voraussetzungen:
und
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, können Sie die Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Die Zulassung ist in diesem Fall möglich, solange Kursplätze verfügbar sind.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie ebenfalls die Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden,
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich:
Online oder per Post.
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen, Formulare und Merkblätter zu Integrationskursen auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Integrationskurs für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer
Informationen zum Thema "Sichere Herkunftsstaaten" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Aktualisiert am 15.07.2025