Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.
2 Wochen bis 4 Wochen
2,29 EUR Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) ab dem 01.08.2022.
1.603,00 EUR Gesamtkostenbeitrag für den Allgemeinen Integrationskurs
2.977,00 EUR Gesamtkostenbeitrag für Spezialkurse, zum Beispiel Alphabetisierungskurs mit 1.000 Unterrichtseinheiten plus Möglichkeit von 300 Unterrichtseinheiten Wiederholungsstunden.
Hinweis: Sie können eine Kostenbeitragsbefreiung beantragen.
Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen: Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) und des Tests "Leben in Deutschland".
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen, Formulare und Merkblätter zu Integrationskursen auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Merkblatt zum Integrationskurs für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer
Informationen zum Thema "Sichere Herkunftsstaaten" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Aktualisiert am 15.07.2025