Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.
Eine ausschließliche Änderung der Anschrift ist unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleitungsbeschreibung "Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)".
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (zum Beispiel Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an die/den Absender:in. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.
Aktualisiert am 30.04.2025