Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (zum Beispiel Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an die/den Absender:in. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.
Aktualisiert am 30.04.2025