Welche Fristen sind zu beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

3,80 EUR Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.
12,30 EUR für die Zulassungsbescheinigung Teil I
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.