Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich man gemeldet ist oder den gewerblichen Sitz hat.
Achtung:
Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Ersatz-ZB II wird nach Freigabe per Post versendet.
wenn vor einem Notar abgegeben
bei Vertretung vom Vollmachtgeber unterschrieben
je nach Vorgang von 28,10 Euro bis 58,80 Euro
30,70 EUR ggf. zusätzlich für die Abnahme der Versicherung an Eides statt bei der Behörde
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 17.11.2025