Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
Aktualisiert am 05.11.2025